Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Neubau einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung

Oststraße 1, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 291/2, 213/9, 291a, 288/5;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO, vorbehaltlich des Abschlusses des straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens bezüglich der Oststraße, zu erteilen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

0

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0