Sitzung: 28.11.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 137/2013
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Neubau
einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung
Oststraße 1, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 291/2, 213/9,
291a, 288/5;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO, vorbehaltlich des Abschlusses des straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens bezüglich der Oststraße, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
0 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |