Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Verwaltungsausschuss ermächtigt den Bürgermeister, dass Einziehungsverfahren der Oststraße gemäß § 8 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) einzuleiten.

 


Herr Opitz erläuterte die Beschlussvorlage und klärte über das Vorhaben der Firma SUSA S. Sauer GmbH & Co. KG auf.

 

Anschließend wurden Fragen zum Bodenrichtwert und zur Befestigung der Straße gestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

11

JA-Stimmen

11

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0