Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat von Heidenau beschließt, die kommunalen Flurstücke 21/7, 21/8 und 21/9 der Gemarkung Mügeln, gelegen zwischen der Ernst-Thälmann-Straße und Ringstraße, zum 01.01.2015 nicht mehr anteilig als Garagenstandort zu nutzen, sondern als Wohnbauland zu entwickeln.

Die Mietverträge mit den Garageneigentümern sind entsprechend § 580 a BGB zum 31.12.2014 durch die Stadt zu kündigen.

 


Herr Opitz sprach kurz zur Beschlussvorlage.

 

Anschließend  fragte Herr Stadtrat Schürer, was aus dem ansässigen Motorradgeschäft wird.

 

Herr Stadtrat Seltmann wollte de Gesamtfläche des Grundstückes wissen und ob es schon konkrete Käuferangebote gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0