Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat bestätigt die in der Anlage 096/2013-1 gemeldeten und priorisierten Maßnahmen nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 vom 12.07.2013 und ermächtigt den Bürgermeister vorbehaltlich der Bestätigung des Maßnahmeplanes als Wiederaufbauplan durch den Wiederaufbaustab der Sächsischen Staatskanzlei die Förderung der Maßnahmen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – und für die verkehrliche Infrastruktur beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu beantragen.

 


Herr Opitz informierte, dass bis auf die Maßnahmen 14, 20,21 und 31 alle bewilligt worden sind.

 

Alle bewilligten Maßnahmen werden zu 100 % gefördert. Bei der Maßnahme Nummer 2 wurde aus einer befristeten Einstellung ein Projekt, welches mit 580.000 € mehr gefördert wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0