Der Stadtrat beschließt die als Anlage 090/2013-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für die Jahre 2014/2015 als Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.


Frau Franz sprach kurz zu den aktuellen Zahlen und den geplanten Maßnahmen.

 

Herr Stadtrat Bläsner fragte nach Abweichungen der letzten Jahre und Frau Stadträtin Wolf wollte wissen, ob es einen Spielraum für Zuzüge von Familien gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0