Sitzung: 19.07.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 088/2012
Der Stadtrat beschließt, den Anträgen nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum Ausbau eines Gewerbestandorts
(Antrag bzgl. der Erweiterung einer Kranhalle, des Anbaus eines Sozialgebäudes, der Errichtung eines Heizhauses und der Errichtung von Garagen einschließlich Abweichungsantrag bzgl. einer Garagengrenzbebauung sowie Teilbaugenehmigungsantrag bzgl. Erd- und Tiefbauarbeiten; Antrag bzgl. der Errichtung einer Werbeanlage)
der HID – Holzindustrie Dresden GmbH;
Dresdner Straße 88, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 284/8, 284/21;
Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69
Herr Jacobs sprach zur
Beschlussvorlage.
Anschließend informierte
Herr Ullrich zum Unternehmen. Außerdem erläuterte er, dass aufgrund von
Antragsfristen und der Sommerpause des Stadtrates diese Beschlussvorlage ohne
Vorberatung beschlossen werden soll.
Ab 18:40 Uhr Herr Stadtrat
Bläsner anwesend. (20)
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
20 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |