Der Stadtrat beschließt, den Anträgen nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

zum Ausbau eines Gewerbestandorts

(Antrag bzgl. der Erweiterung einer Kranhalle, des Anbaus eines Sozialgebäudes, der Errichtung eines Heizhauses und der Errichtung von Garagen einschließlich Abweichungsantrag bzgl. einer Garagengrenzbebauung sowie Teilbaugenehmigungsantrag bzgl. Erd- und Tiefbauarbeiten; Antrag bzgl. der Errichtung einer Werbeanlage)

 

der HID – Holzindustrie Dresden GmbH;

Dresdner Straße 88, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 284/8, 284/21;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Herr Jacobs sprach zur Beschlussvorlage.

 

Anschließend informierte Herr Ullrich zum Unternehmen. Außerdem erläuterte er, dass aufgrund von Antragsfristen und der Sommerpause des Stadtrates diese Beschlussvorlage ohne Vorberatung beschlossen werden soll.

 

Ab 18:40 Uhr Herr Stadtrat Bläsner anwesend. (20)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0