Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, das Ende der Einreichungsfrist für neue Wahlvorschläge zur etwaigen Neuwahl nach § 48 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V.m. § 41 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) auf Mittwoch, den 10. Oktober 2012 – 18:00 Uhr festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0