Sitzung: 26.04.2012 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 011/2012
1. Der
Stadtrat beschließt, dem 5. Nachtrag zur Baugenehmigung nach § 68 Sächsische
Bauordnung (SächsBO) mit Bezug auf die im Rahmen der bauordnungsrechtlichen
Anhörung eingereichten Unterlagen zum
Wegfall von Lärmschutzwänden am Einkaufszentrum
Stadtmitte;
Bahnhofstraße 14, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 301/4, 301/44, 304b, 304c, 527, 534/30,
534/31;
Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch
(BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.
2. Der
Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
M 10/1 „Einkaufszentrum Stadtmitte“ nach § 31 Abs. 2 BauGB mit Bezug auf die im
Rahmen der bauplanungsrechtlichen Anhörung eingereichten Unterlagen zum
Wegfall von Lärmschutzwänden am Einkaufszentrum
Stadtmitte;
Bahnhofstraße 14, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 301/4, 301/44, 304b, 304c, 527, 534/30,
534/31;
Gemarkung Mügeln
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Verbindung mit
§ 67 Abs. 2 SächsBO zu erteilen.
Herr Jacobs erläutert die
Beschlussvorlage.
Ab 18:38 Uhr Herr Stadtrat
Neumann anwesend (19).
Ab 18:45 Uhr Herr Stadtrat
Lamprecht anwesend (20).
Anschließend erfolgte eine
Diskussion zur Stellungnahme der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
1 |