Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Logistikgebäudes der Saegeling Medizintechnik Service und Vertriebs GmbH;

Mühlenstraße 8, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 201;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Herr Jacobs begrüße Herrn Saegeling, Geschäftsführer der Saegeling Medizintechnik Service und Vertriebs GmbH sowie Herrn Seidel, Architekt des Bauvorhabens.

 

Anschließend sprach Herr Jacobs zur Beschlussvorlage.

 

Die Stadträte äußerten Ihre unterschiedlichen Meinungen zu dem Bau, dem Standort und der Gestaltung des Logistikgebäudes der Firma. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

6

Enthaltungen

1