Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem 5. Nachtrag zur Baugenehmigung nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Wegfall von Lärmschutzwänden am Einkaufszentrum Stadtmitte;

Bahnhofstraße 14, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 301/4, 301/44, 304b, 304c, 527, 534/30, 534/31;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.

 


Ab 18:41 Uhr Herr Stadtrat Richter anwesend (18).

 

Herr Jacobs erläuterte den Inhalt der Beschlussvorlage und nahm Bezug auf die Stellungnahme der Gemeinde.

 

Herr Stadtrat Schürer stellte eine Frage zu rechtlichen Problemen beim Wegfall der Lärmschutzwände.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0