Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs.1 Satz 4 SächsGemO zur
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2012 eingegangen sind.
Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs.1 Satz 4 SächsGemO zur
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2012 eingegangen sind.