Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von drei Einfamilienhäusern;

Heinrich-Zille-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 61/2;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.  Aufgrund der Lage in Überschwemmungsgebieten ist die Hochwasserverträglichkeit der geplanten Bebauung gemäß § 78 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 100a Sächsisches Wassergesetz nachzuweisen.

 

2.  Aufgrund der gegenwärtig nur punktförmigen Anbindung des privaten Bauflurstücks an das öffentliche Verkehrsflurstück inklusive der erforderlichen Ver- und Entsorgungsanlagen ist zur Sicherung der Erschließung eine entsprechende tatsächliche bzw. rechtliche Flächenneuordnung zu gewährleisten.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

10

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0