Sitzung: 24.11.2011 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 111/2011
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die in Anlage 111/2011-1 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau (Abwassersatzung – AbwS) vom 24. November 2011.
Herr Jacobs erläutert den
Inhalt der Beschlussvorlage.
Danach erfolgt eine
Diskussionsrunde, in der die Stadträte Fragen stellen.
Herrn Stadtrat Mildner
hinterfragte den Kostendeckungsgrad der erhobenen Abgaben.
Herr Bürgermeister Jacobs
zeigte die Einnahmebeschaffungsgrundsätze der Sächsischen Gemeindeordnung auf
und legte dar, dass dem Stadtrat in Abwägung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze
und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen Ermessen bei
der Festsetzung der Gebührensätze zusteht. Gleichzeitig stellte er sachliche
Gründe für den Anstieg der Gebührensätze für Schmutz- und
Niederschlagswasserentsorgung dar.
Warum eine Reduzierung der
versiegelten Grundstücksflächen erfolgte, war Inhalt der Frage des Stadtrates
Herrn Seltmann.
Darauf antworteten Herr
Jacobs und Frau Augustin, dass die Reduzierung der versiegelten
Grundstücksflächen insbesondere aus der Korrektur aus der Befliegung und
photogrammetrische Auswertung ermittelten Flächen aufgrund der Angaben der
privaten Grundstückseigentümer und aus der Entsiegelung von Flächen resultieren.
Ebenso wurde auf Nachfrage
von Herrn Stadtrat Seltmann dargestellt, dass in der Gebührenkalkulation die
voraussichtlichen Kosten entsprechend der Finanzplanung während des
Kalkulationszeitraumes eingestellt sind. Herr Stadtrat Seltmann geht davon aus,
dass damit eine Neukalkulation bis zum Ende des geplanten
Kalkulationszeitraumes 2016 nicht vorgenommen werden muss.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
14 |
NEIN-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
3 |