Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die in Anlage 111/2011-1 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau (Abwassersatzung – AbwS) vom 24. November 2011.

 


Herr Jacobs erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage.

 

Danach erfolgt eine Diskussionsrunde, in der die Stadträte Fragen stellen.

 

Herrn Stadtrat Mildner hinterfragte den Kostendeckungsgrad der erhobenen Abgaben.

 

Herr Bürgermeister Jacobs zeigte die Einnahmebeschaffungsgrundsätze der Sächsischen Gemeindeordnung auf und legte dar, dass dem Stadtrat in Abwägung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen Ermessen bei der Festsetzung der Gebührensätze zusteht. Gleichzeitig stellte er sachliche Gründe für den Anstieg der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung dar.

 

Warum eine Reduzierung der versiegelten Grundstücksflächen erfolgte, war Inhalt der Frage des Stadtrates Herrn Seltmann.

 

Darauf antworteten Herr Jacobs und Frau Augustin, dass die Reduzierung der versiegelten Grundstücksflächen insbesondere aus der Korrektur aus der Befliegung und photogrammetrische Auswertung ermittelten Flächen aufgrund der Angaben der privaten Grundstückseigentümer und aus der Entsiegelung von Flächen resultieren.

 

Ebenso wurde auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Seltmann dargestellt, dass in der Gebührenkalkulation die voraussichtlichen Kosten entsprechend der Finanzplanung während des Kalkulationszeitraumes eingestellt sind. Herr Stadtrat Seltmann geht davon aus, dass damit eine Neukalkulation bis zum Ende des geplanten Kalkulationszeitraumes 2016 nicht vorgenommen werden muss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

3