Sitzung: 27.10.2011 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: 097/2011/1
1. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der
Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung beschließt,
folgende Änderungen am Gesellschaftsvertrag der WVH Wohnungsbau- und
Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH vorzunehmen:
·
Der Abs. 3 des § 7 (Pflichten der Geschäftsführer) wird
wie folgt gefasst:
3. Die Geschäftsführung hat
- in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes
für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn einen
Wirtschaftsplan aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige
Finanzplanung zugrunde zu legen.
- den Wirtschaftsplan und dessen
Bestandteile nach Beratung im Aufsichtsrat sowie wesentliche Abweichungen
hiervon der Gesellschafterin unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
·
Der § 13
(Aufgaben der Gesellschafterversammlung) wird um die folgenden lit. n) und o)
ergänzt:
n) die Bestätigung des von der Geschäftsführung aufzustellenden
Wirtschaftsplans i. S. d. § 7 Abs. 3 sowie der mittel- und
langfristigen Planung des Unternehmens
und deren Tochterunternehmen,
o) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung zur
Verwendung des Ergebnisses.
·
Der § 15
(Gewinnverteilung) wird ersatzlos gestrichen.
2. Der Stadtrat
beauftragt den Bürgermeister, zeitnah eine Regelung, in der die
Zuständigkeitsgrenzen für die Bestätigung von Abweichungen vom Wirtschaftsplan
der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH und deren
Tochterunternehmen im laufenden Wirtschaftsjahr für Geschäftsführung,
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung festgesetzt werden, zu erarbeiten.
ß Ab 19:11 Uhr Herr
Stadtrat Mildner abwesend. (19+1)
Herr Jacobs gab den Inhalt
der Beschlussvorlage wieder.
In der Diskussion zum Thema
wurden folgende Anträge gestellt:
Herr König stellte den
Antrag, Punkt 13 n und 13 o aus dem Gesellschaftsvertrag zu streichen und zum
späteren Zeitpunkt zu überarbeiten.
Herr Stadtrat Schürer
stellte den Antrag den § 15 (Gewinnverteilung) des Gesellschaftervertrages
nicht zu streichen.
à Ab 19:16 Uhr Herr
Stadtrat Mildner anwesend (20+1)
Nach Stellung der Anträge
forderten Herr Stadtrat Bräunsdorf und Herr Jacobs eine 10-minütige
Unterbrechung der Sitzung.
Der Unterbrechung wurde mit
20 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und keiner Enthaltung zugestimmt.
Die Sitzung pausierte von
19:43 bis 19:55 Uhr.
Danach
stellte Frau Wolf den Antrag, Frau Ruffani (als Gast anwesend) nochmaliges
Rederecht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
12 |
Enthaltungen |
1 |
Der Antrag wurde somit
abgelehnt.
Bei der Abstimmung zum
Antrag von Herrn Stadtrat Schürer (Keine Streichung des § 15 Gewinnverteilung)
wurde wie folgt entschieden:
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
1 |
NEIN-Stimmen |
15 |
Enthaltungen |
5 |
Der Antrag wurde somit
mehrheitlich abgelehnt.
Nachfolgend zog Herr
Stadtrat König seinen vorherigen Antrag zurück.
Gleichzeitig stellte er
folgenden neuen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage:
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, zeitnah eine
Regelung, in der die Zuständigkeitsgrenzen für die Bestätigung von Abweichungen
vom Wirtschaftsplan der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Heidenau mbH und deren Tochterunternehmen im laufenden Wirtschaftsjahr für
Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung festgesetzt
werden, zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
5 |
Dem Antrag wurde
mehrheitlich zugestimmt.
Somit wurde die o.g.
Ergänzung in den bereits bestehenden Beschlusstext zur Beschlussfassung
eingefügt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
14 |
NEIN-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
4 |