Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltung: 4

1. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgenden Beschluss zu fassen:

     Die Gesellschafterversammlung beschließt, folgende Änderungen am Gesellschafts­vertrag der WVH Wohnungs­bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH vorzu­nehmen:

·       Der Abs. 3  des § 7 (Pflichten der Geschäftsführer) wird wie folgt gefasst:
3. Die Geschäftsführung hat
- in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebs­gesetzes für jedes Wirtschaftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn einen Wirtschafts­plan aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
- den Wirtschaftsplan und dessen Bestandteile nach Beratung im Aufsichtsrat sowie wesent­liche Abweichungen hiervon der Gesellschafterin unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

·       Der § 13 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) wird um die folgenden lit. n) und o) ergänzt:
n) die Bestätigung des von der Geschäftsführung aufzustellenden Wirtschaftsplans i. S. d. § 7 Abs. 3 sowie der mittel- und langfristigen Planung des Unternehmens
und deren Tochterunternehmen,
o) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung zur Verwendung des Ergebnisses.

·       Der § 15 (Gewinnverteilung) wird ersatzlos gestrichen.

2.  Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, zeitnah eine Regelung, in der die Zuständigkeitsgrenzen für die Bestätigung von Abweichungen vom Wirtschaftsplan der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH und deren Tochterunternehmen im laufenden Wirtschaftsjahr für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung festgesetzt werden, zu erarbeiten.

    


ß Ab 19:11 Uhr Herr Stadtrat Mildner abwesend. (19+1)

Herr Jacobs gab den Inhalt der Beschlussvorlage wieder.

In der Diskussion zum Thema wurden folgende Anträge gestellt:

Herr König stellte den Antrag, Punkt 13 n und 13 o aus dem Gesellschaftsvertrag zu streichen und zum späteren Zeitpunkt zu überarbeiten.

Herr Stadtrat Schürer stellte den Antrag den § 15 (Gewinnverteilung) des Gesellschaftervertrages nicht zu streichen.

à Ab 19:16 Uhr Herr Stadtrat Mildner anwesend (20+1)

Nach Stellung der Anträge forderten Herr Stadtrat Bräunsdorf und Herr Jacobs eine 10-minütige Unterbrechung der Sitzung.

Der Unterbrechung wurde mit 20 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und keiner Enthaltung zugestimmt.

Die Sitzung pausierte von 19:43 bis 19:55 Uhr.

Danach stellte Frau Wolf den Antrag, Frau Ruffani (als Gast anwesend) nochmaliges Rederecht zu erteilen.

            Abstimmungsergebnis:

Anwesend

21

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

12

Enthaltungen

1

Der Antrag wurde somit abgelehnt.

Bei der Abstimmung zum Antrag von Herrn Stadtrat Schürer (Keine Streichung des § 15 Gewinnverteilung) wurde wie folgt entschieden:

            Abstimmungsergebnis:

Anwesend

21

JA-Stimmen

1

NEIN-Stimmen

15

Enthaltungen

5

Der Antrag wurde somit mehrheitlich abgelehnt.

Nachfolgend zog Herr Stadtrat König seinen vorherigen Antrag zurück.

Gleichzeitig stellte er folgenden neuen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage:

     Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, zeitnah eine Regelung, in der die Zuständigkeitsgrenzen für die Bestätigung von Abweichungen vom Wirtschaftsplan der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH und deren Tochterunternehmen im laufenden Wirtschaftsjahr für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung festgesetzt werden, zu erarbeiten.

            Abstimmungsergebnis:

Anwesend

21

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

5

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Somit wurde die o.g. Ergänzung in den bereits bestehenden Beschlusstext zur Beschlussfassung eingefügt.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend

21

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

3

Enthaltungen

4