Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 5

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, für die Ermittlung und Erhebung des Aufwandes des Ausbaus der Geschwister-Scholl-Straße von der B 172 bis zum Ortsausgang Heidenau (Richtung Dohna) gemäß Anlage 086/2011-1 nach § 27 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.V.m. § 14 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heidenau zur Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen vom 25. April 2002, geändert mit Änderungssatzung vom 17. Februar 2005, einen Abschnitt zu bilden.

Die skizzenhafte Darstellung des Abschnitts gemäß Anlage 086/2011-1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Herr Opitz gab den Inhalt der Beschlussvorlage wieder und äußerte sich zur Klassifizierung der Straße.

 

Herr Stadtrat Mildner erinnerte an die, im letzen Bauausschuss, gestellte Anfrage zur Einzelauflistung der Beträge für die Anwohner. Herr Opitz konnte dazu noch keine Angaben mitteilen, da die Schlussrechung zum Zeitpunkt noch nicht vorlag.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

1

NEIN-Stimmen

5

Enthaltungen