Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

1.         Der Stadtrat der Stadt Heidenau nimmt das Gutachten des Gutachterausschusses des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zur Fortschreibung der „Besonderen Bodenrichtwerte“ für die Anfangs- und Endwertqualität im Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ vom 29.10.2010 zur Kenntnis.

 

2.         Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen gem. § 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet SG 01 „Heidenau-Stadtzentrum“ eine gestaffelte Reduzierung der Ausgleichsbeträge wie folgt zu gewähren:

 

- bis 31.12.2012:            Reduzierung des Ausgleichsbetrages um 20%

- bis 31.12.2013:            Reduzierung des Ausgleichsbetrages um 15%

- bis 31.12.2014:            Reduzierung des Ausgleichsbetrages um 10%

 

Als Stichtag für die jeweilige Höhe der Reduzierung des Ausgleichsbetrages gilt das Datum des Eingangs des Antrags des Grundstückseigentümers bei der Stadt Heidenau. Die Wirksamkeit der jeweiligen Reduzierung steht unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Zahlungseingangs innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der erforderlichen Ablösevereinbarung.


Der Bürgermeister erläuterte kurz den Sachverhalt bevor er, für weitere Ausführungen, das Wort an Herrn Opitz übergab.

 

Danach stellte Herr Stadtrat Wolf eine Frage, die durch Frau Töpfer, Vorsitzende des Gutachterausschusses, beantwortet wurde.

 

Herr Stadtrat Seltmann sprach seine Zustimmung zur Vorlage aus.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

1