Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Der Stadtrat beschließt, die private Nutzung des – dem Bürgermeister zur vorrangigen Nutzung zur Verfügung gestellten – Dienstfahrzeuges mit Wirkung vom 01.01.2011 pauschal mit mtl. 1 v. H. des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern; die Steuerlast trägt der Bürgermeister.  

 

Damit wird die Beschlussfassung des Stadtrates 21.12.2006 (BV 107/2006) bezüglich der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges gegen Erstattung eines Kostenentgeltes für privat gefahrene Kilometer ersetzt.

 


Herr Bürgermeister Jacobs erklärte sich für diesen Tagesordnungspunkt befangen. Er verließ 20:45 Uhr den Raum. (17+1)

 

Herr Opitz übernahm aufgrund der Verhinderungsregelung den Vorsitz des Stadtrates und erläutete die Vorlage.

 

à Ab 20:47 Uhr war Herr Jacobs wieder anwesend (18+1) und führte die Sitzung als Vorsitzender weiter.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0