Sitzung: 30.06.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 053/2011
Der Stadtrat beschließt,
die private Nutzung des – dem Bürgermeister zur vorrangigen Nutzung zur
Verfügung gestellten – Dienstfahrzeuges mit Wirkung vom 01.01.2011 pauschal mit
mtl. 1 v. H. des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern; die
Steuerlast trägt der Bürgermeister.
Damit wird die
Beschlussfassung des Stadtrates 21.12.2006 (BV 107/2006) bezüglich der privaten
Nutzung des Dienstfahrzeuges gegen Erstattung eines Kostenentgeltes für privat
gefahrene Kilometer ersetzt.
Herr Bürgermeister Jacobs
erklärte sich für diesen Tagesordnungspunkt befangen. Er verließ 20:45 Uhr den
Raum. (17+1)
Herr Opitz übernahm
aufgrund der Verhinderungsregelung den Vorsitz des Stadtrates und erläutete die
Vorlage.
à Ab 20:47 Uhr war Herr
Jacobs wieder anwesend (18+1) und führte die Sitzung als Vorsitzender weiter.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |