Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Verordnung der Stadt Heidenau über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2011 gemäß Anlage 011/2011/1-1 in der in der Stadtratssitzung vom 31.03.2011 geänderten Fassung.


Der Bürgermeister erläuterte die aktuelle Rechtslage, die Hinweise des Handelsverbandes Sachsen (HVS) zur Ladenöffnung und die verwaltungsrechtlichen Probleme, die den Erlass einer Verordnung der Stadt Heidenau über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2011 maßgeblich beeinflussen.

 

Er stellte nachfolgenden Antrag zur Sache:

In der Beschlussvorlage Nr. 011/2011/1 solle der 03.04.2011  als verkaufsoffener Sonntag in der Stadt Heidenau gestrichen werden.

 

In der Diskussionsrunde stellte Herr Stadtrat König den Antrag, eine Sonntagsöffnung, zum Heidenauer Frühlingsmarkt am 08.05.2011 und zum Heidenauer Herbstmarkt am 11.09.2011 zu ermöglichen. 

 

Über die Anträge wurde wie folgt abgestimmt:

 

1.                  Antrag des Bürgermeisters auf Streichung des Datums 03.04.2011 in der Beschlussvorlage Nr. 011/2011/1

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

2.                  Antrag des Stadtrates Herrn König zu Aufnahme der Sonntagsöffnungstermine 08.05.2011 und 11.09.2011 in der Beschlussvorlage Nr. 011/2011/1

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

1