Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von zwei Einfamilienhäusern sowie einem Wohn- und Geschäftshaus;

Rosa-Luxemburg-Straße 48, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 300/9;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.  Aufgrund der nahegelegenen Gewerbeflächen ist die immissionsseitige Unbedenklichkeit der geplanten Wohnnutzung nachzuweisen.

 

2.    Der Betrieb der in der Umgebung befindlichen gewerblichen Unternehmen darf durch die heranrückende Wohnbebauung emissionsseitig nicht beschränkt werden.

 

3.  Das Einvernehmen bezieht sich ausschließlich auf die Zulässigkeit einer Realisierung der Gesamtplanung; sollen nur Teilbereiche der Planung umgesetzt werden, entfällt dieses.

 

 


ß Herr Wiesner ab 19:11 Uhr abwesend.

 

Herr Jacobs und Herr Ullrich stellten den Ablauf des Antragsverfahrens zum Vorbescheid nach § 75 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) dar und erläuterten, warum die Stadt ihr Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid unter Auflagen erteilen sollte. In einer Diskussionsrunde wurde die Lärmproblematik ausführlich erörtert.