Sitzung: 14.04.2011 2009-2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 013/2011
Der
Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung
(SächsBO) zum
Neubau
von zwei Einfamilienhäusern sowie einem Wohn- und Geschäftshaus;
Rosa-Luxemburg-Straße
48, 01809 Heidenau;
Flurstück
Nr. 300/9;
Gemarkung
Heidenau
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und
§ 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:
1. Aufgrund
der nahegelegenen Gewerbeflächen ist die immissionsseitige Unbedenklichkeit der
geplanten Wohnnutzung nachzuweisen.
2. Der Betrieb der in der Umgebung befindlichen
gewerblichen Unternehmen darf durch die heranrückende Wohnbebauung
emissionsseitig nicht beschränkt werden.
3. Das
Einvernehmen bezieht sich ausschließlich auf die Zulässigkeit einer
Realisierung der Gesamtplanung; sollen nur Teilbereiche der Planung umgesetzt
werden, entfällt dieses.
ß Herr Wiesner ab 19:11
Uhr abwesend.
Herr Jacobs und Herr
Ullrich stellten den Ablauf des Antragsverfahrens zum Vorbescheid nach § 75 der
Sächsischen Bauordnung (SächsBO) dar und erläuterten, warum die Stadt ihr
Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid unter Auflagen erteilen sollte. In
einer Diskussionsrunde wurde die Lärmproblematik ausführlich erörtert.