Sitzung: 08.02.2011 2009-2014 Verwaltungsausschuss
Herr Jacobs informiert die
Mitglieder des Stadtrates darüber, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die für die
Vorlage der Haushaltssatzung gesetzlich festgeschriebene Frist von einem Monat
hat
bewusst verstreichen lassen. Die Haushaltssatzung der
Stadt Heidenau darf somit vollzogen werden. Frau Augustin erläuterte den
Mitgliedern des Stadtrates daraufhin das nunmehr noch folgende Verfahren bis
die Haushaltssatzung Ihre Rechtskraft erlangt. Sie wies darauf hin, dass diese
dann am 21. Februar 2011 rechtskräftig sein wird.