Herr Jacobs informiert die Mitglieder des Stadtrates darüber, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die für die Vorlage der Haushaltssatzung gesetzlich festgeschriebene Frist von einem Monat hat

bewusst verstreichen lassen. Die Haushaltssatzung der Stadt Heidenau darf somit vollzogen werden. Frau Augustin erläuterte den Mitgliedern des Stadtrates daraufhin das nunmehr noch folgende Verfahren bis die Haushaltssatzung Ihre Rechtskraft erlangt. Sie wies darauf hin, dass diese dann am 21. Februar 2011 rechtskräftig sein wird.