Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau genehmigt für bereits vorliegende und zukünftig gem. § 3 Abs. 3 SächsKAG bedingt befristet zu stundende Beitragsforderungen die Behandlung als unbefristete Niederschlagung.

Voraussetzung ist, dass im Einzelfall für jede gem. § 3 Abs. 3 SächsKAG gestundete Beitragsforderung eine regelmäßige Überwachung des Standes der die Zahlung aufschiebenden  Bedingung durch die Verwaltung erfolgt und schriftlich dokumentiert wird.

 


à Frau Stadträtin Wolf ab 19.19 Uhr anwesend (17+1)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0