Sitzung: 16.12.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 135/2010
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau genehmigt für bereits vorliegende und zukünftig
gem. § 3 Abs. 3 SächsKAG bedingt befristet zu stundende Beitragsforderungen die
Behandlung als unbefristete Niederschlagung.
Voraussetzung
ist, dass im Einzelfall für jede gem. § 3 Abs. 3 SächsKAG gestundete Beitragsforderung
eine regelmäßige Überwachung des Standes der die Zahlung aufschiebenden Bedingung durch die Verwaltung erfolgt und
schriftlich dokumentiert wird.
à Frau Stadträtin Wolf
ab 19.19 Uhr anwesend (17+1)
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |