Sitzung: 16.12.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 134/2010
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau genehmigt für bereits vorliegende und zukünftig
auftretende Fälle die unbefristete Niederschlagung von Insolvenzforderungen.
Voraussetzung
ist, dass im Einzelfall für jede niederzuschlagende Forderung folgende Bedingungen
erfüllt sind:
- über das Vermögen
des Forderungsschuldners wurde durch Beschluss nach § 27 InsO das
Insolvenzverfahren eröffnet,
- die Forderung wurde
durch die Stadt Heidenau nach § 174 InsO zur Tabelle angemeldet
- für die Forderung
steht der Stadt Heidenau kein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht nach
§§ 47 bis 50 InsO zu und
- die regelmäßige
Überwachung des Standes der Insolvenzverfahren ist durch die Verwaltung
gesichert und wird dokumentiert.
ß Frau Stadträtin Wolf
ab 19.12 Uhr abwesend (16+1)
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |