Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau einer Produktionshalle des Möbelwerkes Heidenau;

Güterbahnhofstraße 6/8, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 228/10 u. Nr. 438/4 der Gemarkung Gommern;

Flurstück Nr. 341/1 der Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0