Beschluss: zurückgezogen

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister mit der Vorlage einer Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung vom 17.02.2005 mit folgenden Maßgaben:

 

1.    Im § 5 Abs. 1 werden die Anteile der Beitragspflichtigen wie folgt geändert:

·       Nr. 1 Anliegerstraßen: von 60 % auf 50 %

·       Nr. 2 Haupterschließungsstraßen: von 40 auf 30 %

·       Nr. 3 Hauptverkehrsstraßen: von 20 auf 15 %

 

2.    Im § 2 Abs. 1 Nr. 4 e) wird der beitragsfähige Aufwand der Oberflächenentwässerungs-anlagen auf den Aufwand für Tageswassereinläufe und Rinnen begrenzt. Eine anteilige Einbeziehung der Kanalbaukosten entfällt.

 

Dem Stadtrat ist eine rechtlich geprüfte Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Herr Stadtrat König zog den Antrag der Fraktion zurück.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

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JA-Stimmen

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NEIN-Stimmen

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Enthaltungen

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