Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Betriebsgebäuden an der Gabelsbergerstraße;

Gabelsbergerstraße 4, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 243/3;

Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0