Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs.1 Satz 4 der SächsGemO zur
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2010 eingegangen sind.
Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs.1 Satz 4 der SächsGemO zur
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2010 eingegangen sind.