Der Stadtrat bestätigt den Vorentwurf des Lärmaktionsplans gemäß der Anlagen 047/2010-1 bis 047/2010-13 als generelle Grundlage künftiger Lärmschutzaktivitäten in der Stadt Heidenau und beauftragt den Bürgermeister mit der angemessenen Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans.

 


Herr Opitz gab die wesentlichen Punkte der Vorlage wieder. Er nannte den 22. Juni 2010 als Termin einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

1