Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, mit dem Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge die als Anlage 034/2010-01 beigefügte Zweckvereinbarung zur Übertragung der Befugnisse zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 49 StVO im fließenden Straßenverkehr abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0