Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:

 

Die Flurstücke 217/23 und 217/22 (siehe Anlage 1) der Gemarkung Mügeln werden gemäß § 6 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) als Teilstücke der Ortsstraße „Rathausstraße“ dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet. Die bezeichneten Verkehrsflächen tragen künftig den Namen „Rathausstraße“.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0