Sitzung: 26.11.2009 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 133/2009/1
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:
Die Flurstücke 217/23 und 217/22 (siehe Anlage 1) der Gemarkung Mügeln werden gemäß § 6 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) als Teilstücke der Ortsstraße „Rathausstraße“ dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet. Die bezeichneten Verkehrsflächen tragen künftig den Namen „Rathausstraße“.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |