Sitzung: 24.09.2009 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 087/2009
1. Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Aufhebung des
Bebauungsplans M 06/2 „Heinrich-Zille-Straße“ von einer Abwägung gemäß § 2 Abs.
3 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen.
2. Der Stadtrat beschließt, die Satzung zum Bebauungsplan
M 06 /2 „Heinrich-Zille-Straße“ entsprechend des Beschlusses Nr. 41/1999/V vom
25.03.1999 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8
BauGB aufzuheben.
3. Der Stadtrat beschließt, dem Eigentümer des Flurstücks
Nr. 81 der Gemarkung Mügeln den bauleitplanerischen Vertrauensschaden in Höhe
von 45.499,50 EUR gemäß § 39 BauGB zu entschädigen.
Herr Holthaus erläuterte
den Anwesenden den Inhalt der Vorlage. Anschließend beantworteten Herr Opitz
und Herr Jacobs die Fragen der Stadträte.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
19 |
JA-Stimmen |
19 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |