Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

1.    Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans M 06/2 „Heinrich-Zille-Straße“ von einer Abwägung gemäß § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, die Satzung zum Bebauungsplan M 06 /2 „Heinrich-Zille-Straße“ entsprechend des Beschlusses Nr. 41/1999/V vom 25.03.1999 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben.

 

3.    Der Stadtrat beschließt, dem Eigentümer des Flurstücks Nr. 81 der Gemarkung Mügeln den bauleitplanerischen Vertrauensschaden in Höhe von 45.499,50 EUR gemäß § 39 BauGB zu entschädigen.

 


Herr Holthaus erläuterte den Anwesenden den Inhalt der Vorlage. Anschließend beantworteten Herr Opitz und Herr Jacobs die Fragen der Stadträte.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0