Sitzung: 24.09.2009 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 004/2009
1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan M 10/1
"Einkaufszentrum Stadtmitte" einschließlich des Vorhaben- und des
Erschließungsplans als Teile des Vorhaben- und Erschließungsplans, der
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch [BauGB] (s. Anlage 004/2009-1,
Anlage 004/2009-2 u. Anlage 004/2009-3) als Satzung.
2. Der Stadtrat bestätigt den Durchführungsvertrag gemäß
§ 12 Abs. 1 S. 1 BauGB als Teil des Grundstückskaufs- und Städtebaulichen
Vertrags zwischen der Stadt Heidenau und der Florana Grundstücksverwaltungs-
und Immobilienverwertungs KG vom 27.08.2009 (s. Anlage 004/2009-4).
3. Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan M 10/1
"Einkaufszentrum Stadtmitte" beigefügte Begründung gemäß § 9 Abs. 8
BauGB (s. Anlage 004/2009-5).
4. Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan M 10/1
"Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß
§ 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung durch die höhere
Verwaltungsbehörde zu beantragen.
Herr Opitz erläuterte kurz
den Inhalt der Vorlage. Danach beantwortete er und Herr Jacobs die Fragen der
Stadträte.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
19 |
JA-Stimmen |
13 |
NEIN-Stimmen |
5 |
Enthaltungen |
1 |