Sitzung: 13.08.2009 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 088/2009
Der Stadtrat erkennt den von
Frau Regina Jacobs vorgetragenen Grund nach § 32 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 20 Abs.
1 Nr. 1 SächsGemO als wichtigen Hinderungsgrund zur Beendigung der
Stadtratsmitgliedschaft an und stellt nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO das
Ausscheiden von Frau Jacobs als Stadträtin der Stadt Heidenau mit Wirkung vom
14.08.2009 fest.
Herr Jacobs übergibt aufgrund
einer Befangenheit gem. § 58 i.V.m. § 20 Abs. 1 der Sächsischen Gemeinde
Ordnung (SächsGemO) den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an Herrn Opitz.
Anschließend verlässt Herr Jacobs den Raum (19:08 Uhr). Somit sind noch 18
stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.
Nach mehreren
Diskussionsrunden stellte Herr Opitz dar, dass im Falle eines negativen
Beschlusses die Stadt Heidenau dem rechtswidrigen Beschluss des Stadtrates
widersprechen müsse, da die Ablehnung der Beschlussfassung den geltenden
Bestimmungen der SächsGemO nicht entspreche.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
10 |
Enthaltungen |
0 |