Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Der Stadtrat erkennt den von Frau Regina Jacobs vorgetragenen Grund nach § 32 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO als wichtigen Hinderungsgrund zur Beendigung der Stadtratsmitgliedschaft an und stellt nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO das Ausscheiden von Frau Jacobs als Stadträtin der Stadt Heidenau mit Wirkung vom 14.08.2009 fest.

 


Herr Jacobs übergibt aufgrund einer Befangenheit gem. § 58 i.V.m. § 20 Abs. 1 der Sächsischen Gemeinde Ordnung (SächsGemO) den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an Herrn Opitz. Anschließend verlässt Herr Jacobs den Raum (19:08 Uhr). Somit sind noch 18 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Nach mehreren Diskussionsrunden stellte Herr Opitz dar, dass im Falle eines negativen Beschlusses die Stadt Heidenau dem rechtswidrigen Beschluss des Stadtrates widersprechen müsse, da die Ablehnung der Beschlussfassung den geltenden Bestimmungen der SächsGemO nicht entspreche.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

10

Enthaltungen

0