Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 17, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Geschäftshauses mit Parkplatzanlage

Dohnaer Straße / Hauptstraße / Martin-Luther-Straße, 01809 Heidenau

Flurstücke Nr. 397, 398, 399, 401;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass durch das Vorhaben die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an den nächstgelegenen Wohngebäuden eingehalten werden.

 

2.    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Erschließung für den Kunden- bzw. Lieferverkehr über die Hauptstraße bzw. die Martin-Luther-Straße bezüglich der B 172 in zustimmungsfähiger Form bzw. bezüglich der städtischen Straßen ohne Ausbauten realisierbar ist.

 

3.    Zur Entlastung der Abwasserbeseitigungsanlagen ist ein Konzept zur Reduzierung der Niederschlagswasserableitung in die Kanalisation vorzulegen.

 

4.    Aus stadtgestalterischen und -ökologischen Gründen ist unter Berücksichtigung der kommunalen Gehölzschutzsatzung (erforderlicher Ersatz für genehmigungspflichtige Baumfällungen) auf der Grundlage eines mit der Stadt abzustimmenden Pflanzplans zeitnah eine hinreichende Be- und Durchgrünung der Freianlagen (Stellplatzareale und Randbereiche) zu gewährleisten.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

1

NEIN-Stimmen

17

Enthaltungen

0