Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Entwurf des Bebauungsplanes M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" (s. Anlage 003/2009-1) entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 003/2009-2 u. 003/2009-3) abzuwägen.


Der Stadtrat erörterte die einzelnen Abwägungen laut Anlage 003/2009-2 u. 003/2009-3.

Anschließend stimmte der Stadtrat über den Gesamtbeschluss wie folgt ab.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

21

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

0