Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Nachbarkommunen, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes M 08/1 "Interkommunales Gewerbegebiet Dresden/Heidenau – Teilbereich Heidenau" (s. Anlage 110/2008-1) entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 110/2008-2) abzuwägen.


Über die einzelnen Abwägungen wurde laut Anlage 110/2008-2 ff. abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend

19

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0