Sitzung: 18.12.2008 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 109/2008
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau eines Verbraucher- und eines Getränkemarktes sowie Errichtung von Stellplätzen
Hauptstraße / Martin-Luther-Straße, 01809 Heidenau
Flurstücke Nr. 394/1, 394/2, 395, 396, 402, 403;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:
1. Es ist der fachplanerische Nachweis zu erbringen, dass durch das Vorhaben die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an den nächstgelegenen Wohngebäuden eingehalten werden.
2. Es ist der fachplanerische Nachweis zu erbringen, dass die Erschließung für den Kunden- bzw. Lieferverkehr über die Hauptstraße bzw. die Martin-Luther-Straße bezüglich der B 172 in genehmigungsfähiger Form bzw. bezüglich der städtischen Straßen ohne Ausbauten realisierbar ist.
3. Zur Entlastung der Abwasserbeseitigungsanlagen ist ein Konzept zur Reduzierung der Niederschlagswasserableitung in die Kanalisation vorzulegen.
4.
Aus stadtgestalterischen und -ökologischen
Gründen ist unter Berücksichtigung der kommunalen Gehölzschutzsatzung
(erforderlicher Ersatz für genehmigungspflichtige Baumfällungen) auf der
Grundlage eines mit der Stadt abzustimmenden Pflanzplans zeitnah eine
hinreichende Be- und Durchgrünung der Freianlagen (Stellplatzareale und Randbereiche)
zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
19 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
2 |