Sitzung: 23.10.2008 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 095/2008
1. Der Stadtrat bestätigt den Rechtsplan zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-1.
2. Der Stadtrat billigt die Begründung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-2.
3. Der Stadtrat bestätigt den Vorhabenplan als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-3.
4. Der Stadtrat bestätigt den Erschließungsplan als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-4.
5.
Der Stadtrat beschließt die reguläre Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die reguläre
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die reguläre Beteiligung
der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum
Stadtmitte".
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
14 |
NEIN-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
0 |