Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Stadtrat bestätigt den Rechtsplan zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-1.

 

2.    Der Stadtrat billigt die Begründung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-2.

 

3.    Der Stadtrat bestätigt den Vorhabenplan als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-3.

 

4.    Der Stadtrat bestätigt den Erschließungsplan als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte" gemäß Anlage 095/2008-4.

 

5.    Der Stadtrat beschließt die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die reguläre Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die reguläre Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 10/1 "Einkaufszentrum Stadtmitte".


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

4

Enthaltungen

0