Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für das Jahr 2009 und mittelfristig für das Jahr 2010.

 

Die Bedarfsplanung dient gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.


Herr Opitz erläuterte ausführlich den Inhalt der Vorlage. Anschließend beantwortete er die Fragen der Stadträte.

 

à Herr Stadtrat Schönfeld ab 18:43 Uhr anwesend (21 + 1)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0