Sitzung: 28.08.2008 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 058/2008
Über die einzelnen Abwägungen wurden laut den Anlagen 058/2008-2 und 058/2008-3 abgestimmt. Diese Anlagen sind Bestandteil der Niederschrift.
Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Entwurf des Bebauungsplanes M 09/1 „Friedensstraße“ (s. Anlage 058/2008-1) entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 058/2008-2 u. 058/2008-3) abzuwägen.
Herr Stadtrat Schürer
machte folgenden Antrag zur Sache:
„Um die Erschließung
sicherzustellen ist ein Zugang zur 1. Teilfläche von 221k, ein Geh- und
Fahrtenrecht, sowie die üblichen Medien als Grunddienstbarkeit im Grundbuch des
Flurstücks Nr. 221k zu bestellen.“
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
2 |
NEIN-Stimmen |
13 |
Enthaltungen |
1 |
mehrheitlich abgelehnt
ß Herr Stadtrat Bläsner
ab 19:49 Uhr abwesend (14+1)
à Herr Stadtrat Bläsner
ab 19:52 Uhr anwesend (15+1)
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
15 |
NEIN-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
0 |