Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Über die einzelnen Abwägungen wurden laut den Anlagen 058/2008-2 und 058/2008-3 abgestimmt. Diese Anlagen sind Bestandteil der Niederschrift.

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Entwurf des Bebauungsplanes M 09/1 „Friedensstraße“ (s. Anlage 058/2008-1) entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (s. Anlage 058/2008-2 u. 058/2008-3) abzuwägen.

 

 


Herr Stadtrat Schürer machte folgenden Antrag zur Sache:

 

„Um die Erschließung sicherzustellen ist ein Zugang zur 1. Teilfläche von 221k, ein Geh- und Fahrtenrecht, sowie die üblichen Medien als Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Flurstücks Nr. 221k zu bestellen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

2

NEIN-Stimmen

13

Enthaltungen

1

 

mehrheitlich abgelehnt

 

 

ß Herr Stadtrat Bläsner ab 19:49 Uhr abwesend (14+1)

à Herr Stadtrat Bläsner ab 19:52 Uhr anwesend (15+1)


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

0