Sitzung: 29.05.2008 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 039/2008
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau einer Produktionshalle des Reifenwerkes Heidenau;
Hauptstraße 44, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 281/7;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen:
Zur Sicherung der Löschwasserversorgung ist das auf dem Betriebsgelände vorhandene Regenrückhaltebecken (300 m³) im Sinne eines Löschwasserteiches zu ertüchtigen (Entschlammung, Zuwegungsgewährleistung, Entnahmestellekennzeichnung, Füllstandsgarantie).
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
21 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |