Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der SächsGemO zur Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2008 eingegangen sind.
Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der SächsGemO zur Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2008 eingegangen sind.