Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau fasst den Baubeschluss zur Verlegung des Abwasserkanals in der Weststraße gemäß der Entwurf- und Genehmigungsplanung vom Oktober 2007.

Der Bürgermeister wird ermächtigt mit Vorlage der Genehmigung des förderunschädlichen Baubeginns Eigenmittel in Höhe der beantragten Fördermittel aus der Allgemeinen Rücklage freizugeben.


Seitens der Verwaltung wurde das Zeitproblem dargelegt, welches durch die fehlende Sicherstellung der Finanzierung vorliegt. In den Diskussionsrunden wurde eine Risikoabwägung für den Fall vorgenommen,  bei Vorliegen eines förderunschädlichen Baubeginns Eigenmittel bis zur Bewilligung der Fördermittel bereitzustellen und mit der Maßnahme zu beginnen. Für einige Stadträte war das Risiko aus der noch nicht vorliegenden Fördermittelbewilligung zu hoch.

Daraufhin stellte der Bürgermeister den Antrag auf Änderung des Wortlautes des Beschlusstextes wie folgt:

Es wurde gestrichen: „…vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.“

Es wurde ergänzt: „Der Bürgermeister wird ermächtigt mit Vorlage der Genehmigung des förderunschädlichen Baubeginns Eigenmittel in Höhe der beantragten Fördermittel aus der Allgemeinen Rücklage freizugeben.“

 

Herr Stadtrat Schürer stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung der Vorlage von der Tagesordnung. Es soll eine Wiedervorlage erfolgen, wenn eine gesicherte Finanzierung, insbesondere der Fördermittel, durch die Stadtverwaltung vorzuweisen ist.

 

Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis Antrag Herr Schürer:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

1

NEIN-Stimmen

17

Enthaltungen

2

 

Damit war der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Danach wurde über den durch Antrag von Herrn Jacobs geänderten Beschluss abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

1