Sitzung: 28.02.2008 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 001/2008
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt für die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Heidenau eine allgemeine Widmungsbeschränkung in der Form, diese Einrichtungen nicht für Veranstaltungen von politischen Parteien und Wählervereinigungen sowie ihnen nahestehender Organisationen – insbesondere nicht für parteiorganisatorische oder parteiinterne Veranstaltungen - bereitzustellen, es sei denn, die Veranstaltung selbst hat überparteilichen Charakter. Die Widmungsbeschränkung gilt dabei ausdrücklich auch für diejenigen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Heidenau, die von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden.
ß Herr Stadtrat
Bräunsdorf ab 19:15 Uhr abwesend (19+1)
à Herr Stadtrat
Bräunsdorf ab 19:21 Uhr anwesend (20+1)
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
1 |