Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt für die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Heidenau eine allgemeine Widmungsbeschränkung in der Form, diese Einrichtungen nicht für Veranstaltungen von politischen Parteien und Wählervereinigungen sowie ihnen nahestehender Organisationen – insbesondere nicht für parteiorganisatorische oder parteiinterne Veranstaltungen - bereitzustellen, es sei denn, die Veranstaltung selbst hat überparteilichen Charakter. Die Widmungsbeschränkung gilt dabei ausdrücklich auch für diejenigen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Heidenau, die von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden.


ß Herr Stadtrat Bräunsdorf ab 19:15 Uhr abwesend (19+1)

à Herr Stadtrat Bräunsdorf ab 19:21 Uhr anwesend (20+1)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

3

Enthaltungen

1