Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau Lebensmittelmarkt mit Bäckerei und Fleischerei sowie Neubau Getränkemarkt;

Hauptstraße / Martin-Luther-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 396, 397, 401, 402, 403;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.    Es ist der gutachterliche Nachweis zu erbringen, dass durch das Vorhaben die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an den nächstgelegenen Wohngebäuden eingehalten werden.

 

2.    Es ist der gutachterliche Nachweis zu erbringen, dass die Erschließung für den Kunden- bzw. Lieferverkehr über die Hauptstraße bzw. die Martin-Luther-Straße bezüglich der B 172 in genehmigungsfähiger Form bzw. bezüglich der städtischen Straßen ohne Ausbauten realisierbar ist.

 

3.    Zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigung ist ein Konzept zur Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses in die Kanalisation vorzulegen.

 

4.    Aus stadtgestalterischen und -ökologischen Gründen ist unter Berücksichtigung der kommunalen Gehölzschutzsatzung (erforderlicher Ersatz für genehmigungspflichtige Baumfällungen) auf der Grundlage eines mit der Stadt abzustimmenden Pflanzplans zeitnah eine hinreichende Be- und Durchgrünung der Freianlagen (Stellplatzareale und Randbereiche) zu gewährleisten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

10

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0