Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

1.  Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau einer Lager- und Sortierhalle;

Hauptstraße 100, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 605/3 und Nr. 606/3;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.

 

2.       Der Stadtrat beschließt, für das Vorhaben nach Nr. 1 die Zurückstellung des Baugesuches gemäß § 15 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

15

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

2