Der Stadtrat der
Stadt Heidenau nimmt die folgende Information zur Einführung eines Neuen
Kommunalen Rechnungswesen Sachsen (NKRS) in der Stadt Heidenau zur Kenntnis:
Mit Schreiben v.
20.10.2005 ist der Stadtrat in Grundzügen über die Einführung eines Neuen
kommunalen Rechnungswesens Sachsen (NKRS) informiert worden; dieses beinhaltet
ein an die Privatwirtschaft angelehntes kaufmännisches Rechnungswesen, die
kommunale Doppik (Doppelte Buchführung in Konten).
In der ersten landesweiten Auftaktveranstaltung am 12.09.2005 ist die Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für das Jahr 2007 angekündigt worden.
Nunmehr liegen die
ersten Entwürfe der gesetzlichen Grundlagen (SächsGemO, KomHVO u. a.) vor; mit einer Verabschiedung ist
nunmehr in der 2. Jahreshälfte 2007 zu rechnen, so dass die Regelungen ab
01.01.2008 in Kraft treten können.
Die vorliegenden
Entwürfe sehen einen Umstieg der sächsischen Kommunen ab 01.01.2008 vor; dieser
soll verpflichtend für alle Gemeinden des Freistaates Sachsen am 01.01.2013
abgeschlossen sein.
Die Einführung der Doppik bedeutet einen grundlegenden Wechsel der Haushaltssystematik. Mit dem NKRS wird es möglich sein, ein vollständiges Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Stadt Heidenau darzustellen.
Zur Einführung des
NKRS bei der Stadt Heidenau sind umfangreiche Vorbereitungsarbeiten
durchzuführen.
Allgemein wird für die
Einführung des NKRS bei einer Kommune ein Zeitraum von 3 Jahren als notwendig
und angemessen angesehen, um alle Daten zu erfassen und die notwendigen
Umstellungsarbeiten abzuschließen.
Vor diesem
Hintergrund, dass mit der Einführung zahlreiche Umstellungsmaßnahmen
einzuleiten sind, ist bereits im Oktober 2005 die erste ämterübergreifende
Projektgruppe "Vermögenserfassung in der Stadt Heidenau" gebildet
worden.
Mit der weiteren
Konkretisierung des NKRS im vergangenen Jahr ist für die Verwaltung die
Notwendigkeit deutlich geworden, bereits frühzeitig die weiteren Schritte zur
Umstellung in die Wege zu leiten.
Durch das
Finanzverwaltungsamt ist ein Arbeitsplan mit der Zielstellung aufgestellt
worden, die Umstellung auf das NKRS zum 01.01.2010 abzuschließen.
Zur Bewältigung des
Umstieges auf das NKRS sind verwaltungsintern neben der bereits genannten
Projektgruppe "Vermögenserfassung" eine Lenkungsgruppe und weitere
vier Teilprojektgruppen gebildet worden.
Aufgabe der
Lenkungsgruppe ist es, die Arbeit der einzelnen Teilprojektgruppen zu
koordinieren und aufeinender abzustimmen; den Teilprojektgruppen sind einzelne
Vorbereitungsarbeiten zur abschließenden Erledigung übertragen worden,
Im Einzelnen sind
folgende Projektgruppen gebildet worden:
·
Lenkungsgruppe
·
Teilprojektgruppe 1:
Vermögenserfassung u. –bewertung
·
Teilprojektgruppe 2.
Produkte, Budgetierung u. KLR (Kosten- u. Leistungsrechnung)
·
Teilprojektgruppe 3:
Organisation d. Rechnungswesens
·
Teilprojektgruppe 4:
Eröffnungsbilanz und Überleitung von kameral in doppisch
·
Teilprojektgruppe 5:
Marketing u. Mitarbeiterqualifizierung
Die Aufgaben der
einzelnen Projektgruppen sind in der Anlage 039/2006-01 aufgezeigt; der
Zeitrahmen der Aufgabenerledigung ist in der Anlage 039/2006-02 dargestellt.
Eine parallele
Bearbeitung der einzelnen Aufgaben durch die einzelnen Teilprojektgruppen ist
nicht immer möglich, da die Ergebnisse einzelner Teilprojektgruppen aufeinander
aufbauen.
Die Lenkungsgruppe und
die Teilprojektgruppen haben im März 2007 ihre Arbeit aufgenommen.
Im Wesentlichen sollen die Vorbereitungsarbeiten mit eigenen Kräften erledigt werden. Das ist bei der Vermögenserfassung und - bewertung nicht immer leistbar. So werden z. B. für die Straßenzustandserfassung und -bewertung Fremdleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Des weiteren wird in der Vorbereitungsphase ein Wirtschaftsberatungsunternehmen bei bestimmten Aufgaben hinzugezogen werden müssen, um Sicherheit in die Unterlagen vor allem in die Eröffnungsbilanz zu bringen, welche vom Sächsischen Rechnungshof geprüft wird.
Die Umstellung auf das
NKRS ist neben dem personellen Arbeitsaufwand mit erheblichem finanziellen
Aufwand verbunden. Neben den finanziellen Aufwendungen für den
Einsatz spezieller Software und die Umstellung der verwendeten
Software sind aktuell rd. 15.000 € für die Inanspruchnahme von Fortbildungs- u.
Schulungsmaßnahmen bis zum Abschluss der Umstellung vorgesehen.
Die Kosten für das
Wirtschaftsberatungsunternehmen können derzeitig noch nicht beziffert werden.
Zuschüsse vom Land zur Bewältigung dieser Umstellung auf das NKRS wird es
nicht geben.
Nach der
Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen für den oben dargestellten Umstieg
von der Kameralistik zum NKRS ist eine weitere Beteiligung des Stadtrates
vorgesehen.