Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Der Stadtrat beschließt im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplans KS 01/1 + KS 01/2 „Sedlitzer Straße“, die bislang nicht befreiten, aber vorhandenen Überschreitungen der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke von Nr. 146/6 bis Nr. 146/14 und Nr. 146/66 der Gemarkung Kleinsedlitz bis zur Grenze der grünordnerisch festgesetzten Anpflanzungsfläche zu dulden und den erforderlichen nachträglichen Befreiungsanträgen zuzustimmen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplans KS 01/1 + KS 01/2 „Sedlitzer Straße“, die nicht befreiten, vorhandenen Überschreitungen der Baugrenzen auf den Flurstücken von Nr. 146/6 bis Nr. 146/14 und Nr. 146/66 der Gemarkung Kleinsedlitz über die Grenze der grünordnerisch festgesetzten Anpflanzungsfläche hinaus nicht zu dulden und möglichen nachträglichen Befreiungsanträgen nicht zuzustimmen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, die zuständige Bauaufsichtsbehörde über die Positionierung der Stadt zu informieren und zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen aufzufordern.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

19

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

0