Sitzung: 29.03.2007 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 029/2007
- Der Stadtrat
beschließt im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplans KS 01/1 + KS 01/2
„Sedlitzer Straße“, die bislang nicht befreiten, aber vorhandenen
Überschreitungen der Baugrenzen im Bereich der Flurstücke von Nr. 146/6
bis Nr. 146/14 und Nr. 146/66 der Gemarkung Kleinsedlitz bis zur Grenze
der grünordnerisch festgesetzten Anpflanzungsfläche zu dulden und den
erforderlichen nachträglichen Befreiungsanträgen zuzustimmen.
- Der Stadtrat
beschließt im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplans KS 01/1 + KS 01/2
„Sedlitzer Straße“, die nicht befreiten, vorhandenen Überschreitungen der
Baugrenzen auf den Flurstücken von Nr. 146/6 bis Nr. 146/14 und Nr. 146/66
der Gemarkung Kleinsedlitz über die Grenze der grünordnerisch
festgesetzten Anpflanzungsfläche hinaus nicht zu dulden und möglichen
nachträglichen Befreiungsanträgen nicht zuzustimmen.
- Der Stadtrat beschließt, die zuständige Bauaufsichtsbehörde über die Positionierung der Stadt zu informieren und zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
19 |
NEIN-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
0 |