Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

1. Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans M 07/1 Wohnpark „Am Obergraben“ von einer Abwägung abzusehen.

 

2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung der Satzung zum Bebauungsplan M 07/1 Wohnpark „Am Obergraben“ gemäß des Beschlusses vom 29.08.1996 (Beschluss Nr. 167/1996).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0