Der Stadtrat der Stadt
Heidenau nimmt den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2005 der Stadt
Heidenau entsprechend § 99 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
zur Kenntnis.
Der Stadtrat der Stadt
Heidenau nimmt den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2005 der Stadt
Heidenau entsprechend § 99 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
zur Kenntnis.