Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 13, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Der Stadtrat von Heidenau beschließt, in Abweichung von § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG), die Eigentümer der Garagen auf städtischem Grund und Boden, bei erforderlich werdenden Abrissen, von der Pflicht der hälftigen Übernahme der Abrisskosten freizustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

7

NEIN-Stimmen

13

Enthaltungen

1