Sitzung: 21.12.2006 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 13, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 129/2006
Der Stadtrat von
Heidenau beschließt, in Abweichung von § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG), die Eigentümer der Garagen auf städtischem
Grund und Boden, bei erforderlich werdenden Abrissen, von der Pflicht der
hälftigen Übernahme der Abrisskosten freizustellen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
7 |
NEIN-Stimmen |
13 |
Enthaltungen |
1 |